Wartung
Mit der Montage und Installation Ihrer Heizungs- bzw. Sanitäranlage ist für uns der Dienst am Kunden noch lange nicht beendet.
Unser Service- und Wartungsdienst stellt sicher, dass Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit verhindert werden und Sie sich um das Funktionieren Ihrer Anlage keine Gedanken machen müssen.
! Behalten Sie bitte folgende Punkte im Hinterkopf:
- Nach den Bestimmungen der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) sind Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet, Ihre Heizungsanlage mindestens einmal jährlich zu warten.
- Darüber hinaus gewähren Heizungshersteller nur dann eine Garantie, wenn die entsprechende(n) Anlage(n) regelmäßig gewartet werden und wurden.
- Sollten Sie sich im Besitz einer Gasheizung befinden, sind durch den Gesetzgeber auch Gebrauchsfähigkeitsprüfungen an Gasleitungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.