Wartung
Mit der Montage und Installation Ihrer Heizungs- bzw. Sanitäranlage ist für uns der Dienst am Kunden noch lange nicht beendet.
Unser Service- und Wartungsdienst stellt sicher, dass Unannehmlichkeiten nach Möglichkeit verhindert werden und Sie sich um das Funktionieren Ihrer Anlage keine Gedanken machen müssen.
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Behalten Sie bitte folgende Punkte im Hinterkopf:
1. Nach den Bestimmungen der Kehr- und Überprüfungsverordnung (KÜO) sind Sie als Anlagenbetreiber verpflichtet, Ihre Heizungsanlage mindestens einmal jährlich zu warten.
2. Darüber hinaus gewähren Heizungshersteller nur dann eine Garantie, wenn die entsprechende(n) Anlage(n) regelmäßig gewartet werden und wurden.
3. Sollten Sie sich im Besitz einer Gasheizung befinden, sind durch den Gesetzgeber auch Gebrauchsfähigkeitsprüfungen an Gasleitungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen.